// 30.09.2015

Sicherstellungszuschlag bedeutet für Hebammen geringeren Ausgleich von Haftpflichtprämien

(Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbands)

Deutscher Hebammenverband prüft Vorgehen gegen Entscheidungen der Schiedsstelle zu Haftpflichtausgleich und Hausgeburten.

Die Schiedsstelle hat am Freitag den Ausgleich der Haftpflichtprämien für Hebammen mit dem sogenannten Sicherstellungszuschlag neu geregelt sowie verbindliche, nicht wissenschaftlich belegte Ausschlusskriterien für Hausgeburten eingeführt.  Künftig soll für alle in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen nur noch der Sicherstellungszuschlag gelten. Dieser gleicht jedoch nicht die vollständige Prämie von derzeit 6.274,32 Euro aus, sondern erstattet maximal 4.390,03 Euro. Für die in der Geburtshilfe tätigen Hebammen bedeutet die neue Form des Ausgleichs eine Verschlechterung. Denn neben dem unvollständigen Ausgleich fallen auch die bisherigen Vergütungen für Haftpflichtkosten weg. Zudem muss eine Hebamme in dem Quartal, für das sie den Sicherstellungszuschlag beantragt, auch mindestens eine geburtshilfliche Leistung mit der Krankenkasse abrechnen können. Berechtigt sind nur Hebammen, die mindestens vier Geburten im Jahr betreut haben. Die Form der neu eingeführten Ausschlusskriterien macht es aber Hebammen in der Hausgeburtshilfe zukünftig unmöglich, Geburten verbindlich zu planen. Der Deutsche Hebammenverband befürchtet, dass die Beschlüsse in ihrer Kombination insbesondere die Hausgeburtshilfe nicht retten, sondern möglicherweise ihr Ende besiegeln

„Die Entscheidungen der Schiedsstelle sind für uns so nicht hinnehmbar“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e.V. (DHV). „Rechte von Frauen wie die freie Wahl des Geburtsortes sowie das Berufsrecht der Hebammen werden damit unterlaufen. Wir prüfen alle Mittel, um dagegen vorzugehen.“ An den Schiedsspruch sind Hebammen gebunden, sobald dieser veröffentlicht wurde. Damit treten auch Ausschlusskriterien für Hausgeburten in Kraft, obwohl diese Befunde in den meisten Fällen kein Risiko darstellen. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird. „Die Einführung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Verbesserung der Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun, sondern bewirkt ihre Abschaffung“, meint Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des DHV und Präsidiumsmitglied. „Die Entscheidung der Schiedsstelle hat zur Folge, dass

Mütter entmündigt werden und die Geburt nicht mehr als natürlicher Vorgang angesehen wird“, so Katharina Jeschke.
Der Ausgleich der Haftpflichtprämien erfolgt nicht mehr wie bisher über die einzelnen Vergütungspositionen, sondern ausschließlich über den sogenannten Sicherstellungszuschlag. Dieser war vom Gesetzgeber eigentlich nur für diejenigen Hebammen vorgesehen, die die Prämie mit dem bisherigen Ausgleich nicht selbst erwirtschaften konnten, weil sie nur wenige Geburten im Jahr betreuen. Für die Hebammen bedeutet die Neuregelung ein Rückschritt: Wenn sie weniger als vier geburtshilfliche Leistungen im Jahr mit den Krankenkassen abrechnen können, erhalten sie überhaupt keinen Ausgleich mehr. Aus der bisherigen Vergütung werden zudem alle bisher erfolgten Ausgleichszahlungen für die Haftpflicht herausgerechnet. Eine Hausgeburt beispielsweise wird nicht mehr mit 861,62 Euro wie bisher vergütet sondern nur noch mit 675,12 Euro. Zudem gibt es prozentuale Abzüge beim Ausgleich der Haftpflichtprämien. Diese bewirken, dass bei jeder weiteren Prämienerhöhung in den kommenden Jahren der Betrag, den die Hebamme selbst für die Haftpflichtkosten leisten muss, weiter ansteigt. Die Summe der nicht vergüteten Haftpflichtkosten wird damit immer höher werden. „Der Sicherstellungszuschlag sollte dazu beitragen, die Hausgeburtshilfe zu erhalten. Jetzt ist das Gegenteil der Fall“, sagt Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke. „Das ist nicht der Wille des Gesetzgebers“, so Jeschke.

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