Mitglied werden im Saarländischen Hebammenverband e.V.

Alle staatlich anerkannten Hebammen können ordentliche Mitglieder im Landesverband Saarland werden. Auch Hebammenschülerinnen können Mitglied werden. Ihre Mitgliedschaft geht nach bestandenem Examen automatisch in eine Vollmitgliedschaft über; nach Abschluss ihrer Ausbildung steht ihnen noch ein sechsmonatiges Kündigungsrecht zu. Der Verein hat zudem fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Der Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im Landesverband wird bei der Geschäftstelle des Deutschen Hebammenverbandes e.V. in Karlsruhe gestellt.
Das Beitrittsformular finden Sie hier.

Deutscher Hebammenverband e.V.
Gartenstr. 26
76133 Karlsruhe
oder
Postfach 17 24
76006 Karlsruhe

Telefon: 0721 / 98 189-0
Fax: 0721 / 98 189-20

Die Satzung des Saarländischen Hebammenverbandes finden Sie hier (PDF-Datei).

Mit ihrer Mitgliedschaft im Saarländischen Hebammenverband e. V. unterstützen und stärken Sie unsere politische Arbeit im Dienste der Hebammen. Mitglieder im Hebammenverband genießen den Schutz und die Vertretung in allen Hebammenangelegenheiten. Es besteht aber kein klagbarer Anspruch auf Rechtsvertretung.