// 11.08.2014

Verhandlungen zu vorläufigen Ausgleichszahlungen für die Hebammen zu einem Abschluss gebracht

Die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen über die Ausgleichszahlungen für die Haftpflichtprämienerhöhung zum 01.07.2014 wurden zu einem Abschluss gebracht. Diese Ausgleichszahlungen sind wirksam bis Sommer 2015.

Der Deutsche Hebammenverband wollte mehr erstreiten, doch unter den gegebenen Umständen sah er sich gezwungen, dem Angebot des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zuzustimmen. Das haben auch die Landesverbände nach intensiver Beratung befürwortet. Kritikpunkt ist, dass die Ausgleichszahlungen zwar die Situation einiger Kolleginnen verbessern. Doch sie berücksichtigen beispielsweise nicht ausreichend die Beleghebammen – am wenigsten diejenigen, die sich in einem Schichtdienst organisieren, um ihr Arbeits- und Familienleben einigermaßen zu strukturieren. Insgesamt ist der Übergangszuschlag bis zum 1. Juli 2015 den Beleghebammen nur dann ein tatsächlicher Ausgleich, wenn sie ausreichend Geburten betreuen.

Im Saarland betreuen die meisten Beleghebammen die bei ihnen angemeldeten Frauen auch in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Eine solche kontinuierliche Betreuung wirkt sich nachweislich positiv aus,  z.B. auf die Frühgeburtenrate und auf die Rate von Interventionen unter Geburt wie PDA, Schmerzmittel oder instrumentell assistierte Geburten. Um eine solch umfassende Betreuung angemessen leisten zu können, reduzieren viele saarländische Hebammen die Anzahl der Geburten auf 5 bis 7 im Monat, bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 50-70 Stunden. Bei einem solchen Pensum noch nicht einmal einen angemessenen Ausgleich für die Haftpflichtprämie zu erwirtschaften, ist frustrierend für die betroffenen Hebammen.

Ein Lichtblick für die Hebammen ist der Sicherstellungszuschlag ab dem 01. Juli 2015. Dann wird es allen Hebammen, die freiberuflich Geburtshilfe leisten und ihre Haftpflichtprämie nicht über ihre Vergütung ausgleichen können, möglich sein, die Fehlbeträge rückwirkend beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Die Betreuungsform wird hierbei keine Rolle mehr spielen. Das kann verhalten zuversichtlich stimmen, denn glücklicherweise sind die allermeisten Kolleginnen ihrem Beruf sehr verbunden, so dass die Hoffnung berechtigt ist, dass der Sicherstellungszuschlag ab Sommer 2015 auch die derzeit benachteiligteren Kolleginnen motiviert, bis nächsten Sommer durchzuhalten.

Andrea Dansoko
Vorsitzende Saarländicher Hebammenverband

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