// 16.09.2014

Deutscher Hebammenverband akzeptiert Angebot der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie

Der Deutsche Hebammenverband hat das aktuelle Angebot des GKV-Spitzenverbandes zum Ausgleich der Haftpflichtprämien angenommen (nähere Informationen siehe unter www.hebammenverband.de/Aktuell, Meldung vom 22.8.14).

Die Gesundheitsminister der Länder waren wesentlich daran beteiligt, dass zeitnah eine Lösung auf den Weg gebracht wurde, so auch Minister Storm des Ministeriums des Saarlandes für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Wenngleich der Übergangszuschlag 2014/2015 zur Finanzierung der Berufshaftpflichtprämien der Hebammen noch Lücken aufweist, hat zumindest der endgültige Sicherstellungszuschlag ab 1.7.2015 das Potenzial, die Situation aller freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen bei entsprechendem Bedarf wesentlich zu entschärfen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Zuschlags wird derzeit zwischen den Hebammenverbänden und dem Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV ausgehandelt. Von den Ergebnissen wird abhängen, wie hilfreich die gesetzliche Regelung tatsächlich ist.

Andrea Dansoko, Vorsitzende Saarländischer Hebammenverband

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