// 18.01.2019

Baby-Fernsehen ab 2021 verboten

Wegen der nachgewiesenen Belastung für das Kind sind ab 2021 Angebote wie Ultraschall-Flatrate oder Baby-Wachting per Gesetz untersagt.  Eine Regelung diesbezüglich war längst überfällig.

Der Ultraschall zu diagnostischen Zwecken steht nach wie vor außer Diskussion. Erfreulicherweise regelt das neue Gesetz klar, wer zur Durchführung von Ultraschall berechtigt ist. Eine umfassende Aufklärung zu den Risiken ist verpflichtend.

Weitere Infos gibt es hier:

Ultraschallanwendung am Menschen – Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Begründung des Bundesministeriums für Umweltschutz und Reaktorsicherheit
Begründung des Bundesministeriums für Umweltschutz und Reaktorsicherheit

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