Familienhebammen

Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördert. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Familien mit Belastungen in unterschiedlichen Bereichen durch aufsuchende Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Berufsgruppen.

Im Saarland sind in sechs Landkreisen (St. Wendel, Saarlouis, Neunkirchen, Merzig-Wadern, Saarpfalz-Kreis und Regionalverband Saarbrücken) Familienhebammen und sozialpädiatrische Familienbegleiterinnen über das Projekt „Keiner fällt durchs Netz“, „Frühe Hilfen“ eingesetzt. Resultierend aus verschiedensten Initiativen gegen die zunehmende Säuglingssterblichkeit wurden Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern erstmals 1980 im Bundesland Bremen im Gesundheitsamt eingesetzt. Aufgabenschwerpunkt war und ist die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erheblichen Förderbedarf bis zum Ende des 1 Lebensjahres.

Die Familienhebammen und sozialpädiatrischen Familienbegleiterinnen im Saarland hatten eine viermonatige Ausbildung (196 h) und wurden wissenschaftlich begleitet. Familienhebammen und sozialpädiatrische Familienbegleiterinnen betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, die gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Belastungen ausgesetzt sind.

Die Betreuung findet in der Regel im vertrauten häuslichen Bereich (Hausbesuche) statt. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit der Familienhebamme neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme wie Vorsorge, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge und Stillberatung und einer Kinderkrankenschwester (Ernährungsberatung, Anleitung zur Pflege, etc.) vor allem auf die Motivation zur Selbsthilfe („Empowerment“) bzw. die Förderung des Selbsthilfepotentials der Frauen. Die Aufklärung über, Vermittlung von, sowie Begleitung zu weiterführenden Diensten wie Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen, Sozialamt, Schwangerschaftsberatungsstellen, Ärzten und Psychologen sollen eine optimale Unterstützung der Familien und Kinder sicherstellen. Die Familienhebammen und sozialpädiatrischen Familienbegleiterinnen arbeiten dabei eng mit allen in Frage kommenden Institutionen und medizinischen Diensten sowie karitativen Einrichtungen zusammen.

Traditionell ist der Hebammen- und Kinderkrankenschwesterberuf positiv besetzt und wird mit Hilfe, Unterstützung und Lebensabschnittbegeleitung assoziiert. Dies erlaubt es insbesondere den Familienhebammen in Vernetzung mit anderen Institutionen sich für das Wohl des Kindes und der Mutter auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene einzusetzen und somit vermeidbare Gefahren zu erkennen und gegebenenfalls die Folgen abzuwenden bzw. zu mildern.

Familienhebammen vertreten einen ganzheitlichen Gesundheitsfürsorgeansatz. Dieser geht mit der Definition der WHO (World Health Organisation) konform, die Gesundheit als das Wohlbefinden sowohl in körperlicher als auch ausdrücklich in geistiger uns sozialer Hinsicht beschreibt.