Für eine Betreuung in Frankreich oder Luxemburg benötigt die aufsuchende Hebamme eine entsprechende Zulassung in dem jeweiligen Land.

Frankreich:

Leider ist uns derzeit keine im Saarland aktive Kollegin bekannt, die über die behördliche Zulassung für eine Tätigkeit in Frankreich verfügt.

Luxemburg:

Leider ist uns derzeit keine im Saarland aktive Kollegin bekannt, die über die behördliche Zulassung für eine Tätigkeit in Luxemburg verfügt.


Sie haben keine Hebamme gefunden, die Sie betreuen kann? 

Dann melden Sie sich bitte unter 1.vorsitzende@hebammenverband-saar.de, damit wir uns dafür einsetzen können Grenzgängerinnen im Wochenbett eine angemessene aufsuchende Betreuung durch eine Hebamme zu ermöglichen.