Geschichte des Saarländischen Hebammenverbandes

Am 20.03.1948 wurde der Saarländische Hebammenverband e.V. gegründet und Frau Martha Uhrmacher zur ersten Vorsitzenden gewählt. Mit viel Einsatz und Geschick setzte sie sich bis 1970 für alle Hebammenbelange ein. Ihrem unermüdlichen Engagement haben wir es zu verdanken, dass 1951 ein einheitlicher Gebührensatz für Hebammen eingeführt wurde, und dass 1954 das Mindesteinkommen der saarländischen Hebammen angehoben wurde. Martha Uhrmacher wollte die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Hebammen neu ordnen. Die wechselnden politischen und medizinischen Richtungen machten es unserem Berufsstand im Saarland nicht immer leicht. Deshalb versuchten auch die Nachfolgerinnen von Frau Uhrmacher, Frau Maria Kany (1970 -1974) und Frau Marga Dax (1974 -1988) durch Ausdauer die politischen Verhandlungen voran zu treiben, um die Stellung der Hebamme zu fördern.

1983 wurde dann, angegliedert an die Caritasklinik St. Theresia, eine weitere Hebammenschule in Saarbrücken gegründet, um den Nachwuchsmangel im Hebammenberuf zu beheben.

Ein besonderer Verdienst ist Renate Legroux anzurechnen, die in ihrer Zeit als Lehrhebamme und Landesvorsitzende von 1988-2000 die Ausbildung der saarländischen Hebammenschülerinnen immer an erster Stelle sah und sich mit vollem Einsatz und unermüdlichen Engagement stets um alle Anliegen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kümmerte.

Auch die Landesvorsitzenden Monika Greitzke (2000 – 2002), Edith Gabel-Moritz (2002 – 2010), Tina Grün (2010 – 2013), Andrea Dansoko (2013 – 2017) und Anne Wiesen (2017 – 2020) setzten sich dafür ein, dass der Saarländische Hebammenverband immer im Gespräch war, sei es im Frauenrat, im Dachverband Pflegeorganisation, am Gynäkologenstammtisch oder in zahlreichen weiteren Gremien.

Ein großer Durchbruch war die Einführung der Familienhebammen im Saarland im Jahr 2007 mit Unterstützung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und der Kooperation mit den Frühen Hilfen.

Die Aufgabe des Saarländischen Hebammenverbandes e. V. ist und war es, die Rolle der saarländischen Hebammen als Fachfrauen zu stärken, und ihre beruflichen und wirtschaftlichen Interessen zu fördern.

Hebammen haben einen wichtigen gesundheitspolitischen Auftrag zu erfüllen. Sie begleiten Frauen in den Lebensphasen Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Wir leisten mit unserer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit von Frauen und Kindern.

Das Spektrum der Hebammenarbeit wurde in den letzten Jahrzehnten stetig erweitert, deshalb begrüßen wir die Akademisierung unseres Berufsstandes ab 2020. Auch im Saarland soll es dann einen Studiengang für Hebammen geben.

Seit April 2020 leitet Aline Okantah die Geschicke des Saarländischen Hebammenverbandes.

Geschichte der Hebammen im Saarland

Im Mittelalter wurden die Hebammen in der Region des heutigen Saarlandes jedes Jahr von den Dorffrauen neu gewählt. Prof. Dr. Eva Labouvie hat dazu Dokumente in den Archiven vieler Gemeinden gefunden und erforscht. Es handelte sich meistens um verheiratete oder verwitwete Frauen, die selbst schon Kinder hatten und neben ihrer Hebammentätigkeit noch als Bäuerinnen oder Schäferinnen arbeiteten. Die Geburtshilfe auf dem Lande wurde als ein Akt der Nächstenliebe angesehen. „Dieses einzige öffentliche Recht der Frauen, das Recht zur Wahl ihrer Hebemutter, das sich bereits im Mittelalter feststellen ließ, bildete ein festgefügtes Ritual der Frauengemeinschaft. Sie versammelten sich entweder alljährlich zu einem bestimmten Termin, um die alte Hebamme in ihrem Amt zu bestätigen, oder sie trat dann zusammen, wenn es galt, die Hebammenstelle neu zu besetzen. Die Dorfhebamme war die Beste unter den geburtshelferisch tätigen, verheirateten Frauen“ (1). Die Niederkunft war reine Frauensache, neben den Hebammen waren deren Assistentinnen, Nachbarinnen und Freundinnen dabei. Gemeinsam wurden von den Frauen Rituale um Geburt, Wochenbett und Kind ausgeübt, selbst wenn diese von der Kirche verboten waren. Die Betreuung von Mutter und Kind endete mit der Taufe und der anschließenden „Kindbettzeche“, einem reinen Frauenfest.

Da diese demokratischen Wahlen nur unter Frauen, ohne reglementierte Ausbildung und kontrollierte Ausübung des Hebammenberufes für die männlichen Obrigkeiten unzumutbar war, wurde am 25.05.1747 die erste Hebammenordnung in Saarbrücken erlassen.

In acht Paragraphen war die Berufsausübung der Hebammen und deren Ausbildung bei einem Physikus geregelt, „Damit nicht durch einer unerfahrnen Frauen Unwissenheit die gebaehrende Mutter mit dem Kind zugleich dem Tode ueberliefert werde“ (2). Ehrbarer und christlicher Lebenswandel war vorgeschrieben und „hitzige Getraenke“ strengstens verboten. Diese erste Ordnung wurde 1764 durch eine wesentlich erweiterte abgelöst. Als erstes wurde von Fürst Wilhelm Heinrich, Graf zu Saarbrücken, befohlen „daß das bisher eingefuehrt gewesene Stimmen derer Weiber, als welches oft nur Verwandschaft, Eigennutz und andere schaedliche Absichten zum Grunde hat, gaentzlich verboten sey, ehrbare und bekannte Weiber Unseren Oberaemtern vorgeschlagen… und hierauf… diese in der Hebammen-Kunst stattsam unterrichtet werden soll“ (3)

Bei dieser Unterrichtung kommt es erstmals zu einer Zweiteilung des Hebammenstandes, denn während für die Landhebammen eine Ausbildung bei einem Land-Chirurgen ausreichte, durfte die Stadthebamme zur „vollkömmlicher Erlernung ihrer Kunst“ auf Kosten ihrer Stadt eine auswärtige Hebammenschule besuchen. Dies war eine besondere Ehre, da zur damaligen Zeit Straßburg eines der bedeutendsten Zentren der Hebammenkunst war. Es fehlte nicht an Ermahnungen, den Aberglauben zu meiden, Verhaltensmaßregeln gegenüber Kreissenden, Gebärenden und Neugeborenen wurden beschrieben. Damit die Hebammen ihren Pflichten ungehindert nachkommen konnten, erhielten sie erstmals eine amtliche Gebührenordnung mit einer Mindestbesoldung durch die Städte und eine Privatgebührenordnung für Privatkunden.

Von 1789 bis 1809 existierte in Saarbrücken eine Hebammenschule. Sie wurde nach der französischen Revolution und der Machtübernahme durch die Franzosen mit dem Regierungssitz für unsere Region nach Trier verlegt, da dort bereits eine medizinische Fakultät existierte, an der auch Hebammenlehrer tätig waren. Dort konnte in sechs Monaten der Beruf der Hebamme erlernt werden.

Die Schule in Trier wurde 1873 aufgelöst und es sollte fast 75 Jahre dauern, bis im Saarland wieder Hebammen ausgebildet wurden. Nachdem die französische Militärregierung nach dem 2. Weltkrieg einen Ausbildungsbedarf erkannt hatte, beschloss die Medizinische Fakultät der Universität Nancy am 24.05.1947 im Rahmen des „Institut sarrois d’Etudes supérieures de l’université de Nancy“ eine Hebammenlehranstalt zu gründen.

Am 01.11.1947 begann dann unter Direktor Dr. Heberer die Ausbildung von damals 24 Schülerinnen in Homburg (4).

Der Nationalsozialismus unter Adolf Hitler mit seiner Bevölkerungspolitik führte zunächst zu einer erheblichen Aufwertung des Hebammenberufes. Ein sicheres Einkommen und Zuschüsse zur Rentenversicherung wurden zugesichert. Die Hinzuziehungspflicht der Hebamme zur Geburt wurde erstmals gesetzlich festgeschrieben. Zusätzliche, besonders vergütete Tätigkeiten in der Mütterberatung und Kinderfürsorge wurde den Hebammen übertragen. In Ausübung ihres Berufes wurden die Hebammen verpflichtet, jeden Fall oder Verdacht auf das Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zu melden. Diese Meldungen führten zu einem Kinder-Euthanasie-Programm, dem im Deutschen Reich 8.000 Kinder zum Opfer fielen (5).

Nach Kriegsende, 1947, genehmigte die französische Militärregierung den Hebammen im Saarland die Gründung von Hebammenvereinen, die sich zunächst auf Kreisebene bildeten. Vertreterinnen dieser Kreisvereine trafen sich dann am 20.03.1948 und gründeten den „Saarländischen Hebammenverband

Literaturverzeichnis

1 Labouvie, E., Selbstverwaltete Geburt, in: Geschichte und Gesellschaft 18 (1992), 477 ff.

2 Stadtarchiv Trier 11/594

3 Stadtarchiv Trier 11/592

4 Landesarchiv Saarbrücken, Bestand Sozialministerium A 24032

5 Benzenhöfer, U., Deutsches Ärzteblatt, 95 1998) A-1187

recherchiert von Dr. W. Klemm, Siersburg