Guter Start ins Leben. Wie Hebammen helfen …

Einen Einblick in die Arbeit von Hebammen erhalten Sie in diesem Flyer vom deutschen Hebammenverband, den Sie hier als PDF downloaden können.

Flyer_arabisch

Sie sind schwanger und haben Fragen zum Thema natürliche Geburt?

Die hier verlinkte Broschüre soll Sie ermutigen, Ihr Kind auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen.

Sie werden Eltern! Und wir gratulieren Ihnen dazu.

Jede Schwangerschaft ist ein besonderer Abschnitt im Leben einer Frau, der mit körperlichen und sozialen Veränderungen einhergeht. In der Zeit vor oder auch nach der Geburt brauchen Sie und Ihre Familie einfühlsame sowie professionelle Begleitung. Jede Frau hat während der Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Wie auch im Hebammengesetz (HebG vom 4. Juni 1985) festgelegt, gehören Schwangerenvorsorge, Hilfe bei Beschwerden, Geburtsvorbereitung sowie Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung und Stillberatung zu unserem Aufgabenbereich.

Die Hebamme ist die einzige Fachkraft, die Frauen und Familien über diesen ganzen Zeitraum betreut. Normal verlaufende Schwangerschaften und Geburten betreut sie alleine. Bei Abweichungen zieht sie eine Arzt oder Ärztin hinzu. Sie kann dann die Betreuung in Zusammenarbeit fortsetzen.

Hebammenbetreuung umfasst:

  • Gespräche, Informationen, Beratung
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Vorsorge-Untersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien (auch in Zusammenarbeit mit dem Frauenarzt oder –ärztin)
  • Geburtsvorbereitung (Einzeln bei vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung oder in Gruppen, auch Paarkurse)
  • Geburtshilfe (in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause)
  • Wochenbettbetreuung bis zu 12 Wochen nach der Geburt
  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit bzw. Ernährungsberatung bis zur Vollendung des 9. Lebensmonats des Kindes
  • Rückbildungsgymnastik

Anmeldung:

  • Sie sollten frühest möglich einen Termin zur Beratung mit ihrer Hebamme vereinbaren.
  • Zur Geburtsvorbereitung ca. ab der 18. SSW
  • Zur Wochenbettbetreuung melden Sie sich so früh wie möglich bei einer Hebamme in Ihrer Nähe an
  • Rückbildungsgymnastik auch schon vor dem Entbindungstermin

Die erbrachten Leistungen rechnet die Hebamme in der Regel direkt mit den Krankenkassen oder dem Sozialamt ab. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen, welche Leistungen übernommen werden.

Sollten Sie trotz angemessener Bemühungen keine Hebamme finden, die Sie betreuen kann, schicken Sie bitte folgenden Brief an Ihre Krankenkasse und in Kopie an das Gesundheitsministerium des Landes sowie an die entsprechenden Institutionen des Bundes. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag hin zu einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammen. Vielen Dank!

Brief-Vorlage zum Versand an Ihre Krankenkasse (Word-Datei):
Briefvorlage-vergebliche-Heb.suche