// 08.02.2012

Verhandlungen um Finanzierung gescheitert – Hebammenverbände rufen Schiedsstelle an

Deutscher Hebammenverband e.V.

Für die Tagespresse vom 8. Februar 2012

Die Hebammenverbände haben Anfang Februar 2012 die Verhandlungen um die Betriebskosten für eine Geburt im Geburtshaus oder einer anderen von Hebammen geleiteten Einrichtung (HgE) für gescheitert erklärt. In einem nächsten Schritt werden die Verbände die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schiedsstelle anrufen. Die Vertreter der Krankenkassen waren nicht bereit den Hebammen ein akzeptables Angebot vorzulegen. Die Kassenvertreter blieben bei 550 Euro plus 1.98 %, was einem Gesamtergebnis von 560,89 Euro entspricht. „Mit 560 Euro kann kein Geburtshaus wirtschaftlich arbeiten, geschweige denn die hohen Qualitätsstandards auf Dauer halten“, so Katharina Jeschke, die Verhandlungsführerin des Deutschen Hebammenverbandes.

Eine gemeinsame, vergleichende Studie der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenverbände hatte Ende letzten Jahres gezeigt, dass Geburten in einem Geburtshaus in einigen Bereichen überzeugend besser sind als Geburten im Krankenhaus. Erfolgsentscheidend für die außerklinische Geburtshilfe in Hebammen geleiteten Einrichtungen ist offensichtlich der Einsatz qualifizierter Hebammen. Nach Ansicht der Hebammenverbände unterstreicht das gute Ergebnis, die qualitativ hochwertige Arbeit der Hebammen. Seit Jahren arbeiten die 161 Geburtshäuser in Deutschland an der Optimierung ihrer Betreuungsqualität, auch schon vor Einführung der von den Krankenkassen geforderten Qualitätsmanagementkriterien, die nach den Richtlinien des DIN EN ISO 9001 zu erbringen sind. Nicht nur die Einführung dieser Qualitätskriterien in den Geburtshäusern, sondern auch deren Erhalt und Optimierung sind mit großem personellem und bürokratischem Aufwand und dadurch mit hohen Kosten verbunden. „Bei den QM-Forderungen der Krankenkassen geht es hauptsächlich darum hohe bürokratische Forderungen zu erfüllen, die ein immenses Zeitbudget verschlingen“, so Katharina Jeschke. Zu Recht argumentieren die Hebammen, dass damit einem kleinen Geburtshaus ähnliche Kosten zugemutet werden wie einem Großbetrieb – ohne eine Gegenfinanzierung durch den Auftraggeber, sprich den Krankenkassen zu bekommen. „Wir sind der Meinung: wer diese zusätzliche Leistung fordert soll auch dafür zahlen. Dafür werden wir streiten, so die Vertreterin des Deutschen Hebammenverbandes.

Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17. 540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z.B. Geburtshäuser).

Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich und nur noch knapp 500 Hebammen sind ausschließlich im Angestellten-verhältnis tätig.

Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.

Präsidentin: Martina Klenk

Kontakt:

Dr. Edith Wolber, Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes

Telefon: 06226 – 429400
Mail: wolber@hebammenverband.de

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