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Hebammenverband befürchtet Untergang der Hausgeburt
(Pressemittteilung des Deutschen Hebammenverbands)
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) kritisiert die heute erfolgte Entscheidung der Schiedsstelle, die verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten festlegt, obwohl ihr Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Dazu zählt zum Beispiel die Überschreitung des berechneten Geburtstermins um drei Tage. In diesem Fall soll zukünftig immer ein Arzt bestimmen, ob eine Hausgeburt möglich ist. Frauen und Eltern haben damit keine selbstbestimmte freie Wahl des Geburtsortes mehr, obwohl diese gesetzlich zugesichert ist. Der Hebammenverband bewertet die heutige Entscheidung als schweren Einschnitt in das Berufsrecht der Hebammen. Diesen wird damit die Fähigkeit abgesprochen zu entscheiden, wann eine Schwangerschaft nicht mehr regelgerecht verläuft. Der DHV befürchtet, dass es in der Praxis zukünftig kaum noch Hausgeburten geben wird.
„Die Etablierung von Ausschlusskriterien hat nichts mit einer Qualitätsverbesserung in der außerklinischen Geburtshilfe zu tun, sondern bewirkt deren Abschaffung“, meint Katharina Jeschke, Verhandlungsführerin des DHV und Präsidiumsmitglied. „Das leitet den Untergang der Hausgeburt ein“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands. Ein jahrtausendealter Beruf, der Geburtshilfe in hoher Qualität erbringt, werde damit ohne wissenschaftlich fundierte Begründung in seinen Grundzügen verändert. „Mit Besorgnis nehmen wir wahr, dass die natürliche, die physiologische Geburt immer weniger im Fokus der Geburtshilfe steht. Das Vertrauen in die Körperkompetenz von Frauen geht verloren. Technische Hilfsmittel werden immer mehr in den Vordergrund geschoben, da sie vermeintlich Sicherheit bieten“, so Martina Klenk. Es gebe jedoch keine empirisch belegbaren Beweise, dass eine Hausgeburt weniger sicher ist als eine Geburt in der Klinik oder dass dabei mehr Komplikationen auftreten.
Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse. Auch haftungsrechtlich sind die Konsequenzen vermutlich weitreichend – eine Hausgeburt durchzuführen würde dann in den meisten Fällen als grob fahrlässiges Verhalten der Hebamme gewertet werden können.
„Wir gehen davon aus, dass die meisten Ärztinnen und Ärzte allein aus der Furcht vor haftungsrechtlichen Folgen zukünftig keine Zustimmung zur Hausgeburt geben werden. Vielerorts können Frauen diese Erlaubnis schon deshalb nicht bekommen, da Arztpraxen üblicherweise an Wochenenden und Feiertagen gar nicht besetzt sind“, meint Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied des DHV.
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