// 22.11.2015

Schiedsentscheid setzt strittige Punkte für freiberufliche Hebammen fest

Seit dem 12.11.15 gilt für freiberuflich tätige Hebammen ein neuer Rahmenvertrag. Strittige Punkte waren am 25. September per Schiedsentscheid festgesetzt worden. Doch erst mit der schriftlichen Vorlage des Protokolls des Schiedsspruchs, die gestern erfolgte, ist der Vertrag rechtlich bindend für alle Hebammen. In dem Vertrag sind die Abrechnung von Hebammenleistungen mit den Krankenkassen sowie die Umsetzung des sogenannten Sicherstellungszuschlags und Qualitätsmanagementvorgaben geregelt.
Zum Bericht des Deutschen Hebammenverbands

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